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BECV-Erweiterung: Jetzt CO2-Kompensation sichern

BECV-Erweiterung: Jetzt CO2-Kompensation sichern

Durch den nationalen Emissionshandel (BEHG) steigen die Kosten für fossile Brennstoffe in Deutschland kontinuierlich. Um zu verhindern, dass energieintensive Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaauflagen verlagern (sogenanntes Carbon Leakage), sieht die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) finanzielle Kompensationen vor.

Der Kreis der beihilfefähigen Sektoren und Teilsektoren wurde unter anderem in den Bereichen der Grundstoff-, Metall-, Lebensmittel- und Agrarproduktion ausgeweitet. Sektoren, die in der ursprünglichen Fassung nicht enthalten waren, haben nun durch den Nachweis ihrer Carbon-Leakage-Betroffenheit Zugang zu den staatlichen Beihilfen. Für viele Betriebe bedeutet dies eine erhebliche Reduzierung ihrer CO2-Kostenbelastung.

Die Gewährung der Kompensation ist jedoch an strenge gesetzliche Auflagen geknüpft. Unternehmen erhalten die Unterstützung nur, wenn sie im Gegenzug messbar in den Klimaschutz investieren. Zentrale Voraussetzungen sind der Nachweis eines zertifizierten Managementsystems (zum Beispiel ISO 50001 oder EMAS) und die Reinvestition von mindestens 80 Prozent des erhaltenen Kompensationsbetrags in Energieeffizienzmaßnahmen.

Unternehmen aus nachträglich anerkannten Sektoren und Teilsektoren sollten jetzt schnell handeln. Für das bis zu fünf Jahre rückwirkende Antragsverfahren wurde der 14. September 2026 als Fristende für die Beantragung über die DEHSt festgelegt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS? Wir unterstützen Sie mit unserer praxisorientierten Beratung!

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Jakob Kriebel

Stand: 22.07.2026

Die Inhalte auf dieser Seite geben den jeweiligen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Wir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage in der Zukunft ändern kann.

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