CSR / Nachhaltigkeit
verantwortungsvoll & engagiert

Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit

Wir unterstützen Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unser Beratungsangebot: Erstellung eines Nachhaltigkeitsreportings nach VS oder CSRD

Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der CSRD oder des Voluntary Standard (VS), dem freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard der EU für KMU. Gemeinsam identifizieren wir die relevanten Informationen und erstellen mit Ihnen einen praxisnahen Nachhaltigkeitsbericht, der nicht nur die Erwartungen Ihrer Stakeholder erfüllt, sondern sich an aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und steigenden Marktanforderungen orientiert.

Unsere Leistungen

Kick-Off & Status Quo: Klärung von Berichtsumfang, Projektorganisation und nächsten Schritten

Wesentlichkeitsanalyse:
Bewertung branchenrelevanter Auswirkungen, Risiken, Chancen und Stakeholdererwartungen (Pflicht bei CSRD, optional bei VS)

Datenerhebung: Sammlung aller berichtsrelevanten Daten mit unserem Erhebungstool, begleitet durch Jour-Fixe-Termine

Berichterstellung: Überführung der Daten in die Berichtsvorlage und Finalisierung des Berichts

Ihre Vorteile

Glaubwürdige, transparente und stakeholderorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Klare Vorgaben und einfache Strukturen für einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Sicherheit bei der Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtspflicht und der EmpCo-Anforderungen bei Umweltaussagen

Transparente, vergleichbare und zielgerichtete Kommunikation mit Ihren Stakeholdern

Individuelle Anpassung der Berichtsinhalte an Größe, Branche und Unternehmensstrategie

Schaffung einer Grundlage, um eine stetige Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung zu erzielen

Für wen eignet sich die freiwillige Berichtserstattung nach dem Voluntary Standard (VS)?

Immer mehr Kunden, Geschäftspartner, Banken und Investoren erwarten von Unternehmen transparente Informationen über ihr nachhaltiges Handeln. Zusätzlich verschärft die neue EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Umweltaussagen. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommen deshalb künftig an einem glaubwürdigen Nachhaltigkeitsreporting nicht mehr vorbei.

Die EU-Kommission hat im Zuge des Omnibus-Verfahrens und basierend auf dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) einen neuen Voluntary Standard (VS) als delegierten Rechtsakt beschlossen. Anwendbar ist dieser für alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.

Der VS bietet einen leicht umsetzbaren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und macht Ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sichtbar. Damit schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Stakeholdern und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Wer muss verpflichtend nach CSRD berichten?

Seit in Kraft treten der Omnibus-Verordnung gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (muss noch in deutsches Recht überführt werden) für große Unternehmen, die beide der folgenden Merkmale überschreiten:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende
  • mehr als 450 Mio. € Umsatz

Darüber hinaus sind Drittstaatenunternehmen von der Berichtspflicht erfasst, wenn ihre Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der EU im vorhergehenden Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als 200 Mio. € erzielt haben.

Eine Review-Klausel behält sich vor, den Anwendungsbereich ab 2031 weiter auszuweiten. Die Berichtspflicht wird auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben. Das bedeutet: Die erstmalige Berichterstattung erfolgt im Jahr 2028 über das Geschäftsjahr 2027. Für bereits berichtspflichtige sogenannte Welle-1-Unternehmen gelten im Geschäftsjahr 2025/2026 Übergangserleichterungen, die jedoch noch in deutsches Recht überführt werden müssen.

FAQs zum Nachhaltigkeitsreporting von Unternehmen

Was muss in einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts richtet sich nach den Anforderungen der Leser und eines Standards wie z.B. VSME, ESRS, GRI und DNK. In jedem Fall muss der Nachhaltigkeitsbericht die Nachhaltigkeitsleistung und -aktivitäten im Unternehmen so exakt wie möglich abbilden.

Was sind die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichtserstattung?

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft das Unternehmen Transparenz in Bezug auf die eigene Nachhaltigkeitsleistung. Sie gewährt einen Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie und die CSR-Ziele. So können Kunden und Kundinnen, Mitarbeitende, Lieferant*innen und andere Stakeholder des Unternehmens direkt und ohne Transaktionskosten auf diese Informationen zugreifen und sie nutzen.

Was ist der VSME?

Der VSME (Voluntary Sustainability Standards for Micro and Small Enterprises) ist ein freiwilliges Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er orientiert sich an etablierten Standards, ist aber speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Betriebe zugeschnitten. Der VSME wurde entwickelt, um diesen Unternehmen eine praxisnahe, verständliche und ressourcenschonende Möglichkeit zu bieten, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten.

Was ist der VS?

Der VS (Voluntary Standard) baut inhaltlich auf dem VSME auf, erweitert jedoch dessen Anwendungsbereich und soll künftig den offiziellen, freiwilligen EU-Standard für Unternehmen bilden, die nicht oder nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Wer bereits nach dem VSME berichtet, wird voraussichtlich nur geringe Anpassungen vornehmen müssen.

Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die wichtigste Gesetzesanforderung innerhalb der EU ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie löst die Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Berichtsstandards, welche die Anforderungen der CSRD konkretisieren. Sie legen die Prinzipien der Berichterstattung nach der CSRD sowie die thematischen Inhalte fest.

Für wen gelten die ESRS?

Die ESRS sind von allen Unternehmen verpflichtend anzuwenden, die nach der CSRD berichtspflichtig sind.

Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung

Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit

TN

Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050 
E-Mail: thomas.nienhaus@arqum.de

Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.

Was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns noch heute.

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