Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Wesentlichkeitsanalyse: Fokus auf relevante Nachhaltigkeitsthemen
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeit systematisch steuern und darüber berichten wollen. Die Analyse hilft, relevante Themen zu identifizieren, Prioritäten zu setzen und Maßnahmen gezielt umzusetzen. Sie ist bei der CSRD/ESRS verpflichtend, während sie beim VSME-Standard freiwillig und flexibel eingesetzt werden kann.
Wesentlichkeitsanalysen wurden nicht erst für ESRS erfunden. Sie hatten auch vorher Relevanz – z. B. in Standards wie dem GRI. Eine Wesentlichkeitsanalyse bleibt daher weiterhin ein wichtiger Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsarbeit!
Tipp: Auch ohne Pflicht (z. B. bei VSME) kann eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse sinnvoll sein. Reduzierte Versionen können bei Bewertung, Zeithorizonten, Quellenangaben oder Häufigkeit angepasst werden.
Unser Beratungsangebot: Gemeinsam wesentliche Themen identifizieren
Unsere Leistungen
Erstellung einer Long-List mit allen
positiven und negativen Auswirkungen, möglichen Risiken und Chancen
Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse
zur Ermittlung der relevanten Themen zu Umwelt, Soziales und Governance
Priorisierung der Ergebnisse und Erstellen einer Übersicht der wesentlichen Themen, die für die Berichterstattung nach CSRD verpflichtend bzw. nach VSME optional sind.
Ihre Vorteile
Erarbeitung einer Datenbasis
Identifizierung der für ihr Unternehmen relevanten Themen im Bereich Nachhaltigkeit
Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Frühzeitiges Erkennen von Risiken und Chancen
Warum ist eine Wesentlichkeitsanalyse wichtig?
- Relevante Themen erkennen: Eine Wesentlichkeitsanalyse hilft Ihnen, zu identifizieren, mit welchen ESG-Themen sich Ihr Unternehmen wirklich beschäftigen sollte.
- Datenbasis schaffen: Ausgangslage evaluieren und relevante Kennzahlen erheben.
- Ziele und Maßnahmen ableiten: Prioritäten setzen und Strategien planen.
- Berichterstattung vorbereiten: Transparente Kommunikation nach CSRD, VSME oder anderen Standards.
- Resilienz stärken: Risiken und Chancen frühzeitig erkennen und steuern und Ressourcen effizienter einsetzen.
Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung
Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit
Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050
E-Mail: thomas.nienhaus@arqum.de
Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.
Referenzen
Kundenprojekte CSR / Nachhaltigkeit
Klimabilanzierung
Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement
Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Fort- und Weiterbildung
Seminare & Webinare
Aktuelle Informationen
News CSR / Nachhaltigkeit
Neue Fristen und Handlungsalternativen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die EU
We Impact ist ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches von KATE e. V. unter Mitwirkung
Die regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit entwickeln sich weiter: Das Omnibus-Verfahren der EU
Gemeinsam mit unseren Projektpartnern Institut für ökologische Wirtschaftsforschung IÖW und Fair Finance Institut
Die CSRD-Berichtspflicht beschäftigt uns und unsere Kooperationspartner sehr: Aktuell führen wir rund 30
Die Kalle Gruppe, ein produzierendes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitenden und weltweiten Standorten
Am 14. März 2024 haben die Mitgliedsstaaten der EU nach langen Verhandlungen für
Aktuell sind sich die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL mal wieder uneins
Das PartnerAfrika-Projekt wurde bereits 2022 von der Interessenvertretung Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), der sequa
Die aktuellen Entwürfe der europäischen Gesetzgebung zeigen vor allem zwei zentrale Themen in
Das Thema Nachhaltigkeitsberichtspflicht bleibt spannend! Oder anders gesagt: Nun geht es zur Sache!
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU klare und ambitionierte
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.
Sie möchten die betriebliche Mobilität Ihres Unternehmens umweltfreundlicher gestalten? Nutzen Sie das neue