Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: Der VSME-Standard
Immer mehr Kunden, Geschäftspartner, Banken und Investoren erwarten von Unternehmen transparente Informationen über ihr nachhaltiges Handeln. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommen deshalb künftig an einem glaubwürdigen Nachhaltigkeitsreporting nicht mehr vorbei.
Der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard) wurde speziell für KMU entwickelt. Er bietet einen leicht umsetzbaren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und macht Ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sichtbar. Damit schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Stakeholdern und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Unser Beratungsangebot: Erstellung eines Nachhaltigkeitsreportings nach VSME
Unsere Leistungen
Transparente und stakeholderorientierte Berichterstattung über Ihr Nachhaltigkeitsengagement
Unterstützung bei der Erhebung der Berichtsinformationen & Erstellung eines praxisnahen, klar strukturierten Nachhaltigkeitsberichts nach VSME
Vorbereitung auf zukünftige gesetzliche Anforderungen (CSRD, Taxonomie-Verordnung (Tax-VO), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), etc.)
Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen mittels Wesentlichkeitsanalyse (optional)
Ihre Vorteile
Glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Klare Vorgaben und einfache Strukturen für einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Sicherheit bei der Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtspflicht
Transparente, vergleichbare und zielgerichtete Kommunikation mit Ihren Stakeholdern
Individuelle Anpassung der Berichtsinhalte an Größe, Branche und Unternehmensstrategie
Individuelle Anpassung der Berichtsinhalte an Größe, Branche und Unternehmensstrategie
Empfohlen von der EU-Kommission: Unternehmen, die nicht (mehr) nach ESRS berichten, sollen den VSME nutzen
Aktuelle rechtliche Anforderungen sind z. B. in der NFRD/CSRD, der Taxonomie-VO, der SFDR oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz formuliert.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
FAQs zum Nachhaltigkeitsreporting von Unternehmen
Was muss in einen Nachhaltigkeitsbericht?
Was sind die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichtserstattung?
Was ist der VSME?
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Was sind die European Sustainability Reporting Standards?
Für wen gelten die ESRS?
Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung
Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit
Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050
E-Mail: thomas.nienhaus@arqum.de
Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.
Referenzen
Kundenprojekte CSR / Nachhaltigkeit
Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement
Klimabilanzierung
Fort- und Weiterbildung
Seminare & Webinare
Aktuelle Informationen
News CSR / Nachhaltigkeit
Neue Fristen und Handlungsalternativen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die EU
We Impact ist ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches von KATE e. V. unter Mitwirkung
Die regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit entwickeln sich weiter: Das Omnibus-Verfahren der EU
Gemeinsam mit unseren Projektpartnern Institut für ökologische Wirtschaftsforschung IÖW und Fair Finance Institut
Die CSRD-Berichtspflicht beschäftigt uns und unsere Kooperationspartner sehr: Aktuell führen wir rund 30
Die Kalle Gruppe, ein produzierendes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitenden und weltweiten Standorten
Am 14. März 2024 haben die Mitgliedsstaaten der EU nach langen Verhandlungen für
Aktuell sind sich die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL mal wieder uneins
Das PartnerAfrika-Projekt wurde bereits 2022 von der Interessenvertretung Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), der sequa
Die aktuellen Entwürfe der europäischen Gesetzgebung zeigen vor allem zwei zentrale Themen in
Das Thema Nachhaltigkeitsberichtspflicht bleibt spannend! Oder anders gesagt: Nun geht es zur Sache!
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU klare und ambitionierte
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.
Sie möchten die betriebliche Mobilität Ihres Unternehmens umweltfreundlicher gestalten? Nutzen Sie das neue