Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Das Lieferkettengesetz (LkSG) – Anforderungen und Umsetzung
Am 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das aktuell Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten umzusetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern, zu verringern oder zu beenden.
Aktueller Hinweis: Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass die bislang verpflichtende Berichterstattung an das BAFA über die Sorgfaltspflichten entfällt – und zwar rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023. Damit sollen Unternehmen entlastet werden; die grundlegenden Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen.
Was verlangt das LkSG?
Unser Beratungsangebot: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten
Unsere Leistungen
Identifizierung Ihrer Stärken und Potenziale durch eine GAP-Analyse
Durchführung einer Risikoanalyse
Einrichtung eines Risikomanagements
Unterstützung bei der Dokumentation und Berichterstattung
Ihre Vorteile
Klarheit über die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen im Bereich LkSG
Verbesserung der Rechtssicherheit
Transparente und zielgerichtete Kommunikation
Synergien nutzen: Integration der Anforderungen des Lieferkettengesetzes in bestehende Strukturen
Werden künftig noch höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gestellt?
Am 14. März 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht jedoch weniger strenge Regelungen vor als die ursprünglichen Entwurfsversionen. Damit umfasst das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits heute einen breiteren Geltungsbereich als in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes vorgeschrieben ist.
Sie benötigen mehr Rechtssicherheit für ihr Unternehmen?
Über das Lieferkettengesetz hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen von Compliance Audits und Workshops rund um die Themen Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit auf dem Weg zu einer rechtssicheren Organisation. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Compliance.
Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung
Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit
Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050
E-Mail: thomas.nienhaus@arqum.de
Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.
Referenzen
Kundenprojekte CSR / Nachhaltigkeit
Klimabilanzierung
Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement
Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Fort- und Weiterbildung
Seminare & Webinare
Aktuelle Informationen
News CSR / Nachhaltigkeit
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