Die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen muss in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 einen geprüften Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und dabei die Europäischen Standards (ESRS) verpflichtend anwenden.
Konkret sieht die CSRD folgende Fristen vor:
- Große Unternehmen (zwei der drei Merkmale treffen zu: > 250 Mitarbeitende, > 40 Mio. € Umsatz, > 20 Mio. € Bilanzsumme) müssen erstmalig in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten.
- Unternehmen, die bisher unter die NFRD fallen und bereits einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, müssen erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichten.
- Börsennotierte KMUs müssen frühestens in 2027 über das Geschäftsjahr 2026 berichten, können aber einen Aufschub um zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen.
Was bedeutet die Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Ihr Unternehmen und wie können Sie nun in die Vorbereitung gehen?
In unserem Webseminar „Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der CSRD“ möchten wir mit Ihnen gemeinsam die Anforderungen in den Blick nehmen und Wege aufzeigen, wie Sie sich auf die Berichterstattung sinnvoll vorbereiten können.