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Neue EU-Verpackungsverordnung

Neue EU-Verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, auch PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) genannt) wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Sie ersetzt die seit fast drei Jahrzehnten geltende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen und Verbraucher mit sich.

 

Die PPWR gilt nach Ablauf einer Übergangsfrist von 18 Monaten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar – ohne Umsetzung in nationales Recht. Damit haben Unternehmen nun bis August 2026 Zeit, die neuen Anforderungen der PPWR verbindlich umzusetzen.

 

Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu etablieren. Als Teil des European Green Deal setzt die PPWR verbindliche Vorgaben für die Gestaltung und den Einsatz von Verpackungen in der gesamten EU. Konkret soll das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2030 um 5% und bis 2040 um 15% im Vergleich zu 2018 reduziert werden.

 

Die Anforderungen der PPWR werden ab Inkrafttreten schrittweise eingeführt. Dazu gehören:

 

  • die Reduzierung von Schadstoffen in Verpackungen (z.B. Blei, PFAS)
  • eine bessere Recyclingfähigkeit (bis 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt recycelbar sein!)
  • die Beinhaltung eines bestimmten Anteils an Rezyklaten bei Kunststoffverpackungen ab 2030
  • die Kompostierbarkeit bestimmter Materialien
  • Vorgaben für die Kennzeichnung von Verpackungen

 

Ein weiterer Schwerpunkt der PPWR liegt auf der Förderung von Mehrweg- und Wiederbefüllungssystemen, um den Einsatz von Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren. Die neue Verordnung legt hierfür verbindliche Wiederverwendungsziele fest.

Weitere Informationen erhalten Sie im IHK-Merkblatt zur neuen Verpackungsverordnung.

Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum: Magdalena Fleischmann

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