Newsfeed

Revision der Industrieemissions-Richtlinie (IED)

Revision der IED mit Einführung einer Umweltmanagementsystem-Pflicht

Im Rahmen des Green Deal der EU-Kommission wurde die bestehende Richtlinie über Industrieemissionen (IED) neu gefasst. Die Novelle (EU 2024/1785) ist final am 4.8.2024 in Kraft getreten. Hier können Sie die aktuelle Fassung einsehen.


Die IED regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen.


Hauptaspekte der Novelle sind:


  1. die Erweiterung der Betreiberpflichten um Ressourceneffizienz und Umweltaspekte entlang der Lieferkette, wie die effiziente Nutzung und Wiederverwendung materieller Ressourcen einschließlich Wasser und Energie sowie die lebenswegbezogene Umweltleistung (Art. 11),
  2. die Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagementsystems für alle in den Geltungsbereich der IED fallenden Unternehmen bzw. Anlagen (neuer Art. 14a), inkl. Ziele und Leistungsindikatoren über den gesamten Lebenszyklus, Transformationskonzept und Veröffentlichungspflicht. Zudem muss das Umweltmanagementsystem ein Verzeichnis der in der Anlage verwendeten Chemikalien, eine Risikobewertung der Auswirkungen der Stoffe, sowie eine Analyse der Substitutionsmöglichkeiten enthalten. Das eingeführte Umweltmanagementsystem muss erstmalig bis 1.7.2027 und dann alle drei Jahre externen Audits unterzogen werden.
  3. die mögliche Aufnahme von “Umweltleistungsgrenzwerten” in die Genehmigungen (Art. 15),


Deutschland hat nun bis zum 1.7.2026 Zeit, die IED in deutsches Recht umzusetzen, wobei die europäische IE-Richtlinie dabei die Mindestanforderung setzt.


Durch die Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagement– oder Energiemanagementsystems aus dem EnEfG dürften viele der betroffenen Unternehmen schon gut vorbereitet sein. Die spezifischen Anforderungen an das Umweltmanagementsystem aus dem Artikel 14a gehen aber über die üblichen Anforderungen hinaus, so dass sich betroffene Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen sollten.

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Jakob Kriebel

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

Das könnte Sie auch interessieren:
Folgen Sie uns