Die technischen Kriterien für die Umweltziele des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel wurden in Form Delegierter Rechtsakte von der Europäischen Kommission bereits 2021 veröffentlicht und sind rechtsverbindlich. Ende März 2022 hat die EU-Plattform für nachhaltige Finanzen nun einen ersten Entwurf der technischen Kriterien für die übrigen vier Umweltziele der Taxonomie vorgelegt. Diese sind:
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
- Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Die Veröffentlichung der sog. “technical screening criteria” eröffnet für weitere Sektoren die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihre Operationen und Aktivitäten die Umweltziele der Taxonomie-VO unterstützen und gleichzeitig keinen erheblichen Schaden verursachen.
Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass der von der “Plattform für nachhaltige Finanzen” eingereichte Vorschlag von der Kommission geprüft wird und sie darauf aufbauend ihren eigenen angepassten Vorschlag für die Delegierten Rechtsakte gegen Ende des Jahres 2022 veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum: Pia Elverich